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Qualicert Zertifizierungs GmbH

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Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz/Gemeindebediensteten-Schutzgesetz sieht arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für alle Beschäftigten ab dem ersten Arbeitnehmer/Bediensteten vor. Wie informieren und beraten private und öffentliche Unternehmen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung.

Die Arbeitsschwerpunkte unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit liegen neben der Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft in der Unterstützung und Durchführung von Arbeitsplatzevaluierungen gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG/GbSG).

Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers

  • Erstellung und Aktualisieren von Gefährdungsbeurteilungen (Erstevaluierung)
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
  • Erstellung von Unfallanalysen mit Vorbeugemaßnahmen
  • Erstellung und Durchführung von Unterweisungen
  • Messungen von Raumklima, Lärm, Licht, Schadstoffen etc.
  • Beratung bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
  • Organisation des Brandschutzes, Maßnahmen zur Gefahrenevaluierung und Evakuierung
  • Erstellung von Fluchtplänen
  • Mitwirkung bei der Planung neuer Betriebsanlagen aus sicherheitstechnischer Sicht

Hilfestellung bei der Umsetzung des Arbeitnehmerschutzes (ASchG/GbSG)

  • durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten und deren Dokumentation
  • durch Mängeldokumentation und Maßnahmen zu deren Behebung
  • durch Zusammenarbeit mit Personalvertretung, Arbeitgeber und ArbeitsmedizinerInnen

Darüber hinaus können unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf Grund diverser Zusatzausbildungen weitere Dienste anbieten:

  • Prüfung technischer Arbeitsmittel
  • Überprüfungen nach Arbeitsmittelverordnung
  • Überprüfung von Betriebsanlagen gemäß § 82b Gewerbeordnung (GewO)
  • Explosionsschutz und Explosionsschutz-Dokumente